Dabei wird sowohl der Ausbau der Elektromobilit盲t gef枚rdert als auch die Bezahlbarkeit im Bau- und Wohnsektor gew盲hrleistet. In diesem Artikel werden wir das GEIG detailliert analysieren und die verschiedenen Anforderungen im Hinblick auf die Leitungsinfrastruktur erl盲utern.
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Das GEIG gilt f眉r den Neubau von Wohngeb盲uden mit mehr als f眉nf Stellpl盲tzen sowie f眉r Neubauten von Nichtwohngeb盲uden mit mehr als sechs Stellpl盲tzen. Zudem betrifft es gr枚脽ere Renovierungen von bestehenden Wohngeb盲uden mit mehr als zehn Stellpl盲tzen und von Nichtwohngeb盲uden mit mehr als zehn Stellpl盲tzen. Gem盲脽 dem GEIG m眉ssen beim Neubau von Wohngeb盲uden mit mehr als f眉nf Stellpl盲tzen und Nichtwohngeb盲uden mit mehr als sechs Stellpl盲tzen Schutzrohre f眉r Elektrokabel verlegt werden. Dies stellt sicher, dass eine geeignete Leitungsinfrastruktur f眉r die Elektromobilit盲t vorhanden ist. Zus盲tzlich zur Leitungsinfrastruktur m眉ssen in Nichtwohngeb盲uden mit mehr als sechs Stellpl盲tzen mindestens ein Ladepunkt f眉r Elektrofahrzeuge eingerichtet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer solcher Geb盲ude Zugang zu Ladem枚glichkeiten f眉r ihre Elektrofahrzeuge haben. Bei gr枚脽eren Renovierungen von bestehenden Wohngeb盲uden mit mehr als zehn Stellpl盲tzen m眉ssen alle Stellpl盲tze mit Schutzrohren f眉r Elektrokabel ausgestattet werden. Auf diese Weise wird gew盲hrleistet, dass auch bei Renovierungen die Leitungsinfrastruktur f眉r die Elektromobilit盲t entsprechend angepasst wird. F眉r gr枚脽ere Renovierungen von Nichtwohngeb盲uden mit mehr als zehn Stellpl盲tzen gilt, dass jeder f眉nfte Stellplatz mit Schutzrohren f眉r Elektrokabel ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss. Diese Ma脽nahme zielt darauf ab, auch in bestehenden Nichtwohngeb盲uden eine angemessene Ladeinfrastruktur f眉r Elektrofahrzeuge bereitzustellen.
Ab dem 1. Januar 2025 m眉ssen Nichtwohngeb盲ude mit mehr als zwanzig Stellpl盲tzen zus盲tzlich zu den bereits genannten Anforderungen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet sein. Diese Bestimmung tr盲gt dazu bei, den Ausbau der Ladeinfrastruktur f眉r Elektrofahrzeuge weiter voranzutreiben und sicherzustellen, dass auch gr枚脽ere Nichtwohngeb盲ude ausreichende Ladem枚glichkeiten bieten.
Eine weitere wichtige Neuerung des GEIG betrifft die 蚕耻补谤迟颈别谤蝉濒枚蝉耻苍驳. Dabei wird die M枚glichkeit geschaffen, die Ladepunkt-Verpflichtungen f眉r Nichtwohngeb盲ude geb眉ndelt an einem oder mehreren Standorten zu erf眉llen. Dies erm枚glicht eine effiziente Nutzung der Ladeinfrastruktur und f枚rdert eine koordinierte Entwicklung der Elektromobilit盲t im Quartier.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass es auch Ausnahmen von den Ladepunkt-Verpflichtungen gibt. Zum Beispiel k枚nnen Nichtwohngeb盲ude, die sich im Eigentum von kleinen und mittelst盲ndischen Unternehmen befinden und 眉berwiegend von ihnen selbst genutzt werden, von den Anforderungen befreit werden. Ebenso k枚nnen Bestandsgeb盲ude von den Verpflichtungen ausgenommen werden, wenn die Kosten f眉r die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 Prozent der Gesamtkosten einer gr枚脽eren Renovierung 眉berschreiten. Diese Ausnahmen sollen sicherstellen, dass die Umsetzung des GEIG in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen erfolgt.
Das Geb盲ude-Elektromobilit盲ts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) legt verbindliche Anforderungen an die Leitungsinfrastruktur und den Aufbau von Ladepunkten in Geb盲uden fest. Es dient dazu, den Ausbau der Elektromobilit盲t voranzutreiben und eine effektive Ladeinfrastruktur in Wohn- und Nichtwohngeb盲uden zu gew盲hrleisten. Mit seinen klaren Vorgaben und Ausnahmeregelungen schafft das GEIG einen Rahmen, um die Elektromobilit盲t in Deutschland weiter zu f枚rdern und den 脺bergang zu nachhaltigen Verkehrsl枚sungen zu unterst眉tzen.
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